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Verkehrswertgutachten gemäß § 194 BauGB

Der fundierte Immobilienwert für rechtlich und wirtschaftlich relevante Entscheidungen

Ein Verkehrswertgutachten dient der nachvollziehbaren Ermittlung des Marktwertes einer Immobilie zu einem bestimmten Bewertungsstichtag.

Der Verkehrswert wird gemäß § 194 BauGB unter Berücksichtigung der rechtlichen Gegebenheiten, tatsächlichen Eigenschaften, sonstigen Beschaffenheit und Lage des Grundstücks ermittelt. Persönliche oder ungewöhnliche Verhältnisse bleiben dabei außer Betracht.

Wann ist ein Verkehrswertgutachten sinnvoll?

Ein ausführliches Verkehrswertgutachten kommt insbesondere dann in Betracht, wenn eine belastbare und detaillierte Wertermittlung benötigt wird.

Typische Anlässe sind:

  • Erbschaften und Nachlassangelegenheiten
  • Schenkungen und Vermögensübertragungen
  • Scheidung und Vermögensauseinandersetzungen
  • Vermögensaufstellungen
  • An- und Verkauf von Immobilien
  • Gerichtliche und behördliche Verfahren
  • Unternehmens- und Vermögensfragen
  • Steuerliche Fragestellungen, soweit ein entsprechender Nachweis erforderlich ist

Was wird bei der Bewertung berücksichtigt?

Je nach Objekt und Aufgabenstellung fließen unter anderem folgende Faktoren in die Wertermittlung ein:

  • Grundstücksgröße und Grundstücksmerkmale
  • Lage und Standortqualität
  • Gebäudeart und Nutzung
  • Wohn- bzw. Nutzfläche
  • Baujahr und Modernisierungsstand
  • Ausstattung und bauliche Gegebenheiten
  • wirtschaftliche Restnutzungsdauer
  • Erträge und Mietverhältnisse bei entsprechenden Objekten
  • Bodenwert und Marktverhältnisse
  • Rechte und Belastungen
  • öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Besonderheiten
  • sonstige wertrelevante Grundstücksmerkmale

Für die Wertermittlung kommen – abhängig von Objektart und Aufgabenstellung – insbesondere Vergleichswert-, Ertragswert- und Sachwertverfahren zum Einsatz.

Vergleichswertverfahren
Ertragswertverfahren
Sachwertverfahren

Was erhalten Sie?

Sie erhalten ein strukturiertes Gutachten, in dem die wesentlichen Grundlagen, Annahmen und Berechnungsschritte der Wertermittlung nachvollziehbar dargestellt und begründet werden.