Allgemeine Geschäftsbedingungen
ES ImmoWert · Stand: September 2026
1. Geltungsbereich und Vertragsgegenstand
1.1
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen
ES ImmoWert
Inhaber: Ing. Enes Sarikaya
Hermann-Prüser-Str. 4
28237 Bremen
Deutschland
Telefon: +49 173 7340887
E-Mail: info@es-immowert.de
– nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt – und dem jeweiligen Auftraggeber.
1.2
Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung der im jeweiligen Angebot, Auftrag, Vertrag oder in der Auftragsbestätigung vereinbarten Leistung. Zum Leistungsangebot von ES ImmoWert gehören insbesondere:
- Verkehrswertgutachten
- Beleihungswertermittlungen
- Kurzgutachten bzw. Marktpreiseinschätzungen
- Kaufberatungen
- Kaufpreisaufteilungen
- Restnutzungsdauergutachten
- Grundrisserstellungen
- Wohnflächenberechnungen und Wohnflächenaufmaße
- Energieausweise
- sonstige vereinbarte Leistungen im Bereich der Immobilienbewertung, Immobilienberatung und Immobiliendokumentation
1.3
Der konkrete Umfang der jeweils geschuldeten Leistung richtet sich nach dem individuellen Angebot, Auftrag, Vertrag oder der Auftragsbestätigung.
1.4
Leistungen, die nicht ausdrücklich Bestandteil des vereinbarten Leistungsumfangs sind, werden nur nach gesonderter Vereinbarung erbracht und können zusätzlich vergütet werden.
2. Durchführung der Leistungen
2.1
Der Auftragnehmer erbringt die vereinbarten Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen sowie unter Beachtung der jeweils geltenden gesetzlichen und fachlichen Anforderungen.
2.2
Bei gutachterlichen Leistungen erfolgt die Bearbeitung unabhängig, objektiv und unparteiisch, soweit dies aufgrund der Art der beauftragten Leistung erforderlich ist.
2.3
Der Auftragnehmer ist berechtigt, die zur Durchführung des Auftrages erforderlichen Besichtigungen, Berechnungen, Recherchen, Ermittlungen, Dokumentationen und sonstigen fachlich erforderlichen Tätigkeiten vorzunehmen.
2.4
Soweit zur Durchführung des Auftrages erforderlich, kann der Auftragnehmer Auskünfte bei Behörden, Gutachterausschüssen, Eigentümern, Verwaltern, sonstigen Beteiligten oder anderen geeigneten Stellen einholen, soweit hierfür eine entsprechende Berechtigung besteht.
2.5
Der Auftragnehmer ist berechtigt, für einzelne fachliche oder technische Leistungen geeignete Dritte einzusetzen, sofern dies zur ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrages erforderlich oder zweckmäßig ist. Soweit gesetzlich erforderlich, wird der Auftraggeber hierüber informiert.
3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
3.1
Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Auftragnehmer sämtliche für die vereinbarte Leistung erforderlichen Unterlagen, Informationen und Auskünfte vollständig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
3.2
Der Auftraggeber hat insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass das zu besichtigende, zu bewertende, zu vermessende oder zu dokumentierende Objekt zum vereinbarten Termin zugänglich ist und die für die Leistung erforderlichen Bereiche besichtigt bzw. aufgenommen werden können.
3.3
Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer über ihm bekannte Umstände zu informieren, die für die Beurteilung des Objektes oder die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sein können.
3.4
Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der vom Auftraggeber bereitgestellten Informationen und Unterlagen ist grundsätzlich der Auftraggeber verantwortlich.
3.5
Verzögerungen oder Mehraufwendungen, die dadurch entstehen, dass erforderliche Unterlagen, Informationen oder Mitwirkungen nicht rechtzeitig oder nicht vollständig bereitgestellt werden, können dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt werden, sofern dies nicht bereits im vereinbarten Leistungsumfang enthalten ist.
4. Besichtigung, Vermessung und Untersuchung
4.1
Eine Besichtigung erfolgt grundsätzlich im Rahmen einer zerstörungsfreien und augenscheinlichen Untersuchung, soweit im jeweiligen Auftrag nichts anderes vereinbart wurde.
4.2
Bauteile, Bereiche oder Anlagen, die nicht zugänglich, nicht einsehbar oder nur durch zerstörende Eingriffe untersuchbar sind, werden grundsätzlich nicht untersucht.
4.3
Eine technische, bauphysikalische, schadstoffbezogene oder statische Untersuchung ist nur Bestandteil der Leistung, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
4.4
Insbesondere werden ohne gesonderte Beauftragung keine Untersuchungen auf Schadstoffe, Altlasten, Schimmel, Holzschädlinge, Asbest oder sonstige gesundheits- oder umweltgefährdende Stoffe durchgeführt.
4.5
Die Funktionsfähigkeit technischer Anlagen wird grundsätzlich nicht umfassend geprüft. Soweit keine gegenteiligen Erkenntnisse vorliegen, wird im Rahmen einer Besichtigung nur der zum Besichtigungszeitpunkt erkennbare Zustand berücksichtigt.
4.6
Bei Wohnflächenaufmaßen und Grundrisserstellungen erfolgt die Aufnahme grundsätzlich auf Grundlage der vor Ort feststellbaren Gegebenheiten. Eine Vermessung nach einem besonderen Genauigkeitsstandard oder eine vermessungstechnische Grenz- bzw. Grundstücksvermessung ist nicht geschuldet, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
5. Gutachten, Bewertungen und sonstige Arbeitsergebnisse
5.1
Gutachten, Bewertungen, Kaufpreisaufteilungen, Beratungsunterlagen, Grundrisse, Wohnflächenberechnungen, Energieausweise, Berechnungen, Dokumentationen und sonstige Arbeitsergebnisse werden ausschließlich für den jeweils vereinbarten Zweck erstellt.
5.2
Der vereinbarte Verwendungszweck und Leistungsumfang ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, Auftrag, Vertrag oder der Auftragsbestätigung.
5.3
Eine Verwendung für einen anderen als den vereinbarten Zweck kann eine erneute fachliche Prüfung oder Bearbeitung erforderlich machen und bedarf, soweit erforderlich, der vorherigen Abstimmung mit dem Auftragnehmer.
5.4
Eine Weitergabe von Gutachten oder sonstigen Arbeitsergebnissen an Dritte ist zulässig, soweit dies zur Erfüllung des vereinbarten Verwendungszwecks erforderlich ist. Eine darüber hinausgehende Veröffentlichung oder kommerzielle Nutzung bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftragnehmers, soweit eine solche Zustimmung gesetzlich erforderlich ist.
5.5
Eine Haftung gegenüber Personen, die nicht Vertragspartei geworden sind, besteht nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und soweit eine entsprechende Einbeziehung oder Schutzwirkung vereinbart oder gesetzlich vorgesehen ist.
6. Urheberrecht und Nutzungsrechte
6.1
Die vom Auftragnehmer erstellten Gutachten, Texte, Berechnungen, Fotografien, Grundrisse, Grafiken, Tabellen und sonstigen Arbeitsergebnisse können urheberrechtlich geschützt sein.
6.2
Das Urheberrecht verbleibt beim Auftragnehmer, soweit es nicht aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder ausdrücklicher Vereinbarung einem Dritten zusteht.
6.3
Der Auftraggeber erhält mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung das Recht, das jeweilige Arbeitsergebnis für den vereinbarten Zweck zu verwenden.
6.4
Eine darüber hinausgehende Vervielfältigung, Bearbeitung, Veröffentlichung oder kommerzielle Verwertung bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftragnehmers, soweit eine solche Zustimmung gesetzlich erforderlich ist.
7. Nacherfüllung und Mängel
7.1
Ist eine erbrachte Leistung mangelhaft, hat der Auftraggeber grundsätzlich zunächst Anspruch auf Nacherfüllung, soweit diese möglich und zumutbar ist.
7.2
Der Auftragnehmer ist berechtigt, einen festgestellten Mangel durch Berichtigung, Ergänzung oder Überarbeitung des Arbeitsergebnisses zu beseitigen, soweit dies zur Nacherfüllung geeignet ist.
7.3
Der Auftraggeber hat erkennbare Mängel möglichst zeitnah nach Erhalt der Leistung mitzuteilen und den konkreten Mangel nachvollziehbar zu beschreiben.
7.4
Die gesetzlichen Rechte des Auftraggebers bei mangelhafter Leistung bleiben unberührt.
8. Vergütung und Zahlungsbedingungen
8.1
Die Vergütung richtet sich nach der im jeweiligen Angebot, Vertrag oder in der Auftragsbestätigung vereinbarten Vergütung.
8.2
Die Vergütung kann insbesondere als Pauschalhonorar oder nach Zeitaufwand vereinbart werden.
8.3
Sofern eine Abrechnung nach Zeitaufwand vereinbart wurde, richtet sich der Stundensatz nach dem im jeweiligen Angebot, Auftrag oder der Auftragsbestätigung genannten Betrag.
8.4
An- und Abfahrten, Fahrtkosten und sonstige Nebenkosten sind im vereinbarten Preis enthalten, soweit dies im jeweiligen Angebot ausdrücklich angegeben wurde. Andernfalls können diese gesondert berechnet werden.
8.5
Zusätzliche Leistungen, die nicht vom ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang umfasst sind, werden nur nach vorheriger Vereinbarung erbracht und vergütet.
8.6
Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig.
8.7
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Insbesondere können Verzugszinsen und gegebenenfalls weitere gesetzlich zulässige Kosten geltend gemacht werden.
9. Haftung
9.1
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.
9.2
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Auftragnehmer nur für den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden.
9.3
Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
9.4
Eine Haftung für nicht erkennbare, nicht zugängliche oder nicht untersuchte Bauteile und Eigenschaften des Bewertungs-, Beratungs- oder Vermessungsobjektes besteht nicht, soweit der Auftragnehmer deren Vorliegen bei ordnungsgemäßer Durchführung der vereinbarten Leistung nicht erkennen konnte und keine abweichende ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde.
9.5
Insbesondere sind ohne gesonderte Beauftragung keine Aussagen über die Standsicherheit, Schadstoffbelastungen, Boden- und Baugrundverhältnisse, Altlasten, verdeckte Schäden, Leitungen innerhalb von Bauteilen oder sonstige nicht im Rahmen der vereinbarten Leistung untersuchte Eigenschaften geschuldet.
9.6
Bei Immobilienbewertungen wird grundsätzlich auf die zum Zeitpunkt der Bearbeitung verfügbaren und vom Auftragnehmer herangezogenen Informationen und Unterlagen abgestellt. Für die Richtigkeit von Angaben Dritter, Behörden, Eigentümern oder sonstigen Informationsquellen haftet der Auftragnehmer nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.
10. Termine und Verzögerungen
10.1
Angegebene Bearbeitungs- und Fertigstellungstermine sind, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, unverbindliche Orientierungswerte.
10.2
Verzögerungen aufgrund fehlender Unterlagen, fehlender Mitwirkung des Auftraggebers, nicht zugänglicher Objekte, behördlicher Verzögerungen oder sonstiger Umstände, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, verlängern die Bearbeitungszeit angemessen.
10.3
Dies gilt auch bei Umständen höherer Gewalt oder sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen, die eine Durchführung der vereinbarten Leistung vorübergehend oder dauerhaft erschweren oder unmöglich machen.
11. Kündigung und Beendigung des Auftrages
11.1
Der Auftrag kann von beiden Vertragsparteien nach den gesetzlichen Vorschriften gekündigt bzw. beendet werden.
11.2
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
11.3
Ein wichtiger Grund kann insbesondere vorliegen, wenn der Auftraggeber trotz Aufforderung erforderliche Unterlagen oder Mitwirkungen nicht bereitstellt, unzulässigen Einfluss auf eine gutachterliche Beurteilung ausübt oder mit fälligen Zahlungen in erheblichem Umfang in Verzug gerät.
11.4
Wird ein Auftrag nach Beginn der Leistungserbringung durch den Auftraggeber beendet, sind die bis zum Zeitpunkt der Beendigung erbrachten Leistungen und entstandenen Aufwendungen nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften zu vergüten.
11.5
Gesetzliche Rechte des Auftraggebers, insbesondere bei Verbraucherverträgen, bleiben unberührt.
12. Datenschutz
12.1
Personenbezogene Daten des Auftraggebers werden ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften verarbeitet.
12.2
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt insbesondere zur Anbahnung, Durchführung und Abwicklung des Vertragsverhältnisses sowie zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen.
12.3
Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten sind der auf dieser Website veröffentlichten Datenschutzerklärung zu entnehmen.
13. Verbraucher und Widerrufsrecht
13.1
Ist der Auftraggeber Verbraucher im Sinne des § 13 BGB und wird der Vertrag unter den gesetzlichen Voraussetzungen als Fernabsatzvertrag oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossener Vertrag geschlossen, können gesetzliche Widerrufsrechte bestehen.
13.2
Soweit ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, wird der Auftraggeber hierüber gesondert in einer Widerrufsbelehrung informiert.
13.3
Soll die vereinbarte Dienstleistung bereits vor Ablauf einer bestehenden Widerrufsfrist beginnen, erfolgt dies nur nach Maßgabe der gesetzlichen Voraussetzungen und aufgrund einer ausdrücklichen Erklärung des Auftraggebers.
14. Erfüllungsort und Gerichtsstand
14.1
Erfüllungsort ist, soweit gesetzlich zulässig, der Geschäftssitz des Auftragnehmers.
14.2
Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
14.3
Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, kann – soweit gesetzlich zulässig – als Gerichtsstand der Geschäftssitz des Auftragnehmers vereinbart werden.
15. Schlussbestimmungen
15.1
Änderungen und Ergänzungen des jeweiligen Vertrages sollen aus Gründen der Nachweisbarkeit in Textform erfolgen.
15.2
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
15.3
An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
15.4
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Rechts des Staates entzogen wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
ES ImmoWert
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Telefon: +49 173 7340887
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