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Immobilienbewertung

Immobilienbewertung mit Augenmaß.

Nicht jede Immobilie benötigt dasselbe Gutachten.

Deshalb kläre ich vorab den konkreten Anlass, den gewünschten Verwendungszweck und die Anforderungen an die Wertermittlung. So lässt sich vermeiden, dass Sie einen unnötig umfangreichen Auftrag erteilen – oder umgekehrt eine zu einfache Einschätzung für einen wichtigen Zweck verwenden.

Verkehrswertgutachten gemäß § 194 BauGB

Der fundierte Immobilienwert für rechtlich und wirtschaftlich relevante Entscheidungen

Kurzgutachten / Marktpreiseinschätzung

Wenn Sie eine fundierte Einschätzung benötigen – ohne den Umfang eines vollständigen Verkehrswertgutachtens

Restnutzungsdauergutachten

Die wirtschaftliche Restnutzungsdauer einer Immobilie fachlich nachvollziehbar bestimmen

Kaufpreisaufteilung

Kaufpreis sachgerecht auf Grundstück und Gebäude aufteilen

Beleihungswertgutachten

Immobilienwerte als Grundlage für Finanzierungsentscheidungen